Laura Bassi Stipendien
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fördert im Rahmen der Bayerischen Gleichstellungsförderung talentierte Frauen in der Wissenschaft an der Technischen Universität München (TUM) über das „Laura Bassi Stipendium“.
Das Laura Bassi Stipendienprogramm richtet sich insbesondere an Postdoktorandinnen sowie promovierende Wissenschaftlerinnen in der Abschlussphase, um ihre eng an die TUM angebundenen Forschungsvorhaben zu verfolgen und sie auf ihrem akademischen Weg zu unterstützen.
Die Ausschreibung erfolgte 2025 zweimal mit anschließender Begutachtung. Aktuell können keine Bewerbungen entgegengenommen werden. Wann und in welcher Form 2026 Fördermöglichkeiten veröffentlicht werden, hängt von den zugewiesenen Fördermitteln und einhergehenden Rahmenbedingungen des Bayerischen Staatsministeriums ab.
Die Fördermittel für die Laura Bassi Stipendien stammen aus zugewiesenen Landesmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Bayerischen Gleichstellungsförderung (BGF) – Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre.
Stand 2025 – wichtige laut BGF bindende Konditionen:
Förderhöhe und -laufzeit (1.200€ monatlich für Doktorandinnen und 2.400€ für Postdoktorandinnen – maximal 12 Monate)
Das Stipendium ist bestimmt für den Lebensunterhalt, zeitgleich ist grundsätzlich keine andere Erwerbstätigkeit (geringfügige bezahlte Lehrtätigkeit bis maximal 4 SWS ausgenommen) oder Inanspruchnahme eines weiteren Stipendiums gestattet. Eine Kombination aus Stipendium und Teilzeitarbeitsvertrag auch in Form eines Minijobs ist somit nicht möglich.
Es handelt sich um ein Forschungsstipendium, während dessen aktiv ein konkretes Forschungsprojekt verwirklicht wird.
Betrifft Doktorandinnen – sie müssen sich in ihrer Abschlussphase befinden, d. h. spätestens zum Ende der beantragten Stipendienlaufzeit ihre Dissertation einreichen.
Sind diese grundsätzlichen oben genannten Konditionen und Rahmenbedingungen für Sie passend und annehmbar, finden Sie hier detailliertere Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen, Konditionen und Antragsstellung zu den Stipendien - Stand 2025.
Weitere häufige organisatorische Fragen:
Ab wann kann ein Stipendium beginnen? Das Begutachtungs- und Bearbeitungsverfahren nimmt in der Regel zwei bis vier Wochen in Anspruch.
Ist ein Rücktritt vom Stipendium möglich? Ein Rücktritt ist grundsätzlich möglich. Wir bitten jedoch um eine Mitteilung spätestens vier Wochen im Voraus, damit die weiteren Zahlungen entsprechend eingestellt werden können.
Übrigens: Laura Bassi war die erste weiblichen Wissenschaftlerin, die den Ruf auf eine Professur (Physik) an einer europäischen Universität erhielt.